Diese Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt ausgewählte Bereiche der Arbeitsweise des Vereins sowie in der Satzung nicht festgelegte Rechte und Pflichten der Mitglieder. Der Erlass, die Änderung und Aufhebung dieser Regelungen obliegt der Mitgliederversammlung. Zur Fassung von Beschlüssen ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Beschlüsse über die Änderung der Vereinsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Monat. Veränderte Regelungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, haben entsprechend anteilig ihre Wirkung.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.